Corona-Schnelltest beim TuS Harsefeld ab dem 11.10.2021

Die Teststation läuft weiter!

Der Betrieb in der Teststation des TuS Harsefeld in der Jahnstraße läuft weiter, auch wenn Bürgertests ab dem 11.10.2021 nicht mehr angeboten werden.

Die Durchführung des Antigen-Schnelltests und die Ausstellung des Testzertifikats wird mit 19,95 Euro berechnet. Die Bezahlung erfolgt während dem Buchungsprozess per Kreditkarte oder EC Karte. Die Bezahlfunktion ist für Termine am dem 11.10.2021 freigeschaltet.

Für Personen, die nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt, wird es weiterhin die Möglichkeit zum kostenlosen Antigen-Schnelltest geben. Dies betrifft insbesondere Personen mit einer medizinischen Kontraindikation sowie Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Nach Testverordnung sind die berechtigten impfunfähigen oder abgesonderten Personen wie folgt definiert (§4a TestV):

  1. Personen, die zum Zeitpunkt der Testung das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder in den letzten drei Monaten vor der Testung das zwölfte Lebensjahr vollendet haben,
  2. Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation, insbesondere einer Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel, zum Zeitpunkt der Testung nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können oder in den letzten drei Monaten vor der Testung aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden konnten,
  3. bis zum 31. Dezember 2021 Personen, die zum Zeitpunkt der Testung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zum Zeitpunkt der Testung Schwangere und zum Zeitpunkt der Testung Studierende, bei denen eine Schutzimpfung mit anderen als den vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter der Adresse http://www.pei.de/impfstoffe/covid-19 genannten Impfstoffen erfolgt ist,
  4. Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 teilnehmen oder in den letzten drei Monaten vor der Testung an solchen Studien teilgenommen haben,
  5. Personen, die sich zum Zeitpunkt der Testung aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Absonderung befinden, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist.

Es muss bei Inanspruchnahme der Testung ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden. Wer aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann, muss ein Zeugnis vorlegen. Aus dem Zeugnis muss die Überzeugung der ausstellenden ärztlichen Person oder der ausstellenden Stelle hervorgehen, dass eine medizinische Kontraindikation gegen eine Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2 besteht. Außerdem muss der Name, die Anschrift und das Geburtsdatum der getesteten Person sowie die Identität der Person oder Stelle, die das ärztliche Zeugnis ausgestellt hat, enthalten sein. Die Angabe einer Diagnose ist nicht erforderlich.

Der Mutterpass kann als ärztliches Zeugnis zum Nachweis einer Schwangerschaft verwendet werden.

Weitere Infos unter:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/nationale-teststrategie/faq-schnelltests.html

Die Zeiten zu denen getestet wird, bleiben unverändert wie folgt:

  • Mo.– Do. 08:00 – 10.00 Uhr und 17.00 – 19.00 Uhr
  • Fr. 07.00 – 19.00 Uhr
  • Sa. 08.00 – 13.00 Uhr
  • So. 08.00 – 10.00 Uhr

Spontanes Testen ist weiterhin möglich!

Die Anmeldung über folgenden Link erspart Euch allerdings viel Wartezeit: http://www.tus-harsefeld.de/teststation